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Autengruber Consulting
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Urheber-/Kennzeichnungsrecht
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DATENSCHUTZ
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
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AGB
A) Allgemein
1. Allgemeine Grundlagen | Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, der Autengruber Consulting, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Vertragsteile in Kraft. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
1.4 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich an. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gewährleistung
2.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Seminarteilnehmer über die nötigen Vorkenntnisse verfügen. Da der Seminarerfolg wesentlich von der Mitwirkung der Seminarteilnehmer abhängt, kann keine Gewähr für den Erfolg des Seminars übernommen werden.
2.2 Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
2.3 Aus Druck- oder Schreibfehlern in Publikationen oder Webseiten entsteht kein Anspruch gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für die Inhalte von verlinkten Seiten.
3. Haftung | Schadenersatz
3.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
3.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
3.3 Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
3.4 Sofern der Auftragnehmer das beauftragte Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber einem Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer seine Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten.
3.5 Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang, erwarteter aber nicht eingetretener Ersparnisse, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
3.6 Die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche Gegenstände und Wertsachen der TeilnehmerInnen wird keine Haftung übernommen.
3.7 Organisatorisch bedingte Programmänderungen sowie die Absage von Veranstaltungen bleiben vorbehalten.
3.8 Sollte eine Veranstaltung durch Krankheit oder Unfall des Trainers oder der Trainerin, zu geringe Teilnehmer-zahl, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, kann der Auftragnehmer nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten herangezogen werden.
4. Geheimhaltung | Datenschutz
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller in Ausführung eines Auftrages erlangten geschäftlichen Informationen, soweit die Informationen nicht öffentlich bekannt sind. Bedient sich der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Leistung dritter Personen, wird er ihnen diese Verschwiegenheitspflicht überbinden.
4.2 Die Geheimhaltungspflicht reicht unbegrenzt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
4.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhoben werden, elektronisch erfasst werden. Diese Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Der Auftragnehmer darf sie für Informationszusendungen verwenden, solange der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
5. Urheberrechte
5.1 Alle gelieferten Produkte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber wird sie ohne schriftliche Genehmigung weder kopieren, noch vervielfältigen oder an Dritte weitergeben oder in irgendwelchen weiteren Medien publizieren.
5.2 Schulungsunterlagen stehen ausschließlich jenen Personen zur Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Alle darüber hinaus gehenden Verbreitungen oder Nutzungen dieses Materials bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
5.3 Der Auftraggeber wird erstellte Konzepte weder an Dritte weiter gegeben, noch kommerziell nutzen.
6. Rechnungslegung und Fälligkeit
6.1 Rechnungen verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
6.2 Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren zu ersetzen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen.
6.3 Ein nur teilweiser Besuch einer Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Preisminderung.
6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
B) Offene Seminare
7. Anmeldung | Kosten | Hotel
7.1 Alle angegebenen Seminarbeiträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und ohne Aufenthaltskosten.
7.2 Die vollständige Bezahlung der Seminargebühr vor Seminarbeginn ist Voraussetzung für die Teilnahme.
7.3 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe der freien Plätze berücksichtigt. Umbuchungen bzw. Stornierungen können nur schriftlich akzeptiert werden. Jede Anmeldung gilt als verbindlich und wird durch die Übermittlung der Teilnahmebestätigung bestätigt.
7.4 Bei mehrtägigen Seminaren außerhalb Wiens reserviert der Auftragnehmer automatisch ein Einzelzimmer im vorgesehenen Seminarhotel. Die Kosten für Übernachtung/Vollpension (Seminarpauschalen) sind direkt zwischen TeilnehmerIn und dem Hotel zu verrechnen. Der Auftragnehmer wird bei der Seminaranmeldung Bescheid geben, wenn auf ein Zimmer verzichtet wird.
7.5 Mit Veröffentlichung einer neuen Preisliste verliert die vorherige Preisliste ihre Gültigkeit.
8. Programmänderung | Verschiebung
8.1 Alle Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es gelegentlich vorkommen, dass sich der Termin, der Ort oder die Person des Trainers ändert. Der Auftraggeber wird davon umgehend informiert und hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer Woche vom Vertrag kostenlos zurückzutreten.
8.2 Die Durchführung eines Seminars ist von einer Mindest-Teilnehmerzahl abhängig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben oder das Programm zu ändern.
8.3 Absagen werden zumindest 14 Tage vor Seminarbeginn bekannt gegeben, sofern nicht ein Grund außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers vorliegt, wie Krankheit oder Unfall eines Trainers.
8.4 Für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
9. Stornobedingungen
9.1 Stornierungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
9.2 Der Auftragnehmer kann bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenlos zurücktreten. Danach wird eine Stornogebühr von 50% berechnet. Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn ist die gesamte Seminargebühr fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Die Stornokosten der TeilnehmerInnen für den Hotelaufenthalt werden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Hotel verrechnet.
C) Firmeninterne Veranstaltungen
10. Umfang des Beratungsauftrages
10.1 Bei Anfrage für ein konkretes Projekt erhält der Kunde ein schriftliches Angebot, das 4 Wochen lang verbindlich ist.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber, weder jetzt, noch in den nächsten drei Jahren.
10.3 Die gesamte Organisation der firmeninternen Veranstaltung sowie die Buchung des Seminarhotels liegen beim Auftraggeber.
11. Kosten | Rechnungslegung
11.1 Anfallende Barauslagen, Reisekosten (der TrainerInnen von ihrem Wohnort zum Seminar und retour), Aufenthalts- und Verpflegungskosten der TrainerInnen, Seminarunterlagen etc. werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
11.2 An- und Abreisezeiten sind bis zu 2 Stunden je Richtung im Preis enthalten. Ein größerer Zeitaufwand wird mit 50% des anteiligen Trainertagsatzes verrechnet.
11.3 Im angebotenen Seminarpreis ist die standardmäßige Seminarnachbereitung enthalten (Feedbackbögen, Trainerfeedback, Protokoll). Nicht enthalten sind die Kosten für Geräte, die üblicherweise in Seminarräumen zur Verfügung stehen (z. B. Beamer, FlipChart, Pinwand, TV-Gerät, Kamera) sowie das entsprechende Verbrauchsmaterial.
12. Stornobedingungen
12.1 Durch den Auftraggeber: aufgrund der langfristigen Planung und Vorbereitung gelten folgende Stornoregelungen: Bei einem Rücktritt ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Seminarbeginn werden 25%; ab 4 Wochen 50%; innerhalb von 10 Werktagen 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Termine, die innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden, sind bei einmaliger Verlegung kostenfrei. Danach kommen die Stornovereinbarungen zum Tragen.
12.2 Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen absagen oder verschieben, wenn dies aufgrund der Erkrankung eines Trainers oder anderer Gründe, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, notwendig wird. Für das Nichtstattfinden einer Veranstaltung kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
D) Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die aktuellen AGB sind auf der Homepage www.autengruber-consulting.at zu finden.
Gerichtsstand ist Wien, es gilt österreichisches Recht.
Jänner 2010/Mai 2018